Schulregeln

Schulregeln
1.    Respekt!
Ich gehe mit allen freundlich und respektvoll um.

2.    Fairness!
Ich verhalte mich fair und löse Streit mit Worten.
Bei „Stopp!“ ist Schluss!

3.    Bereit zum Lernen!
Ich komme pünktlich und vorbereitet zum Unterricht.
Ich strenge mich im Unterricht an und gebe mein Bestes.
Mein Spielzeug bleibt zu Hause.

4.    Ordnung!
Ich hinterlasse alles sauber und ordentlich.

5.    Verantwortung!
Ich nehme die Sachen anderer nur mit Erlaubnis und achte besonders gut darauf.

6.    Ruhe!
In der Schule gehe ich langsam und leise.

7.    Achtung!
Ich folge den Anweisungen des Schulpersonals.

8.    Sicherheit!
Ich öffne niemandem die Außentüren.

9.    Hilfsbereitschaft!
Ich helfe anderen. Ich hole Hilfe, wenn ich etwas nicht alleine schaffe.

10.    Selbstständigkeit!
Von den Erwachsenen verabschiede ich mich morgens vor dem Schulhof und treffe sie dort auch mittags erst wieder.


Pausenregeln

1)    Ich gehe auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof.

2)    Zur Toilette gehe ich möglichst in der Pause.

3)    Ich regele Streit mit vernünftigen Worten.
      Hilfe hole ich mir bei der Pausenaufsicht oder den Streitschlichtern.

4)    Ich schütze Tiere und Pflanzen.

5)    Ich gehe sorgsam mit ausgeliehenem Pausenspielzeug um und bringe es  
      rechtzeitig zurück.

6)    Ich achte auf die Pausenklingel und stelle mich zügig, friedlich und zu zweit
      auf dem Aufstellplatz auf.

Konsequenzen und Maßnahmen

Bei Regelverstößen können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • persönliches Gespräch
  • Gelegenheit zur Wiedergutmachung
  • Nachdenkzeit / „Trainingsraum“
  • Verhaltensampel
  • Ausschluss
  • zeitweise Wegnahme von Gegenständen
  • Mitteilung an Eltern
  • Elterngespräch
  • Gespräch mit Schulleitung

Die oben genannten Konsequenzen und Maßnahmen werden von den beteiligten Erziehenden unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen sinnvoll ausgewählt.
Sollten erzieherische Maßnahmen keine Verhaltensänderungen bewirken, werden Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) ergriffen.

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